Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten sie die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erfüllung, Initiierung und Begleitung eigener und im Auftrag vorzunehmender Projekte. Dazu gehören stadtplanerische Projekte verschiedenster Art und damit zusammenhängende Maßnahmen. Innovative gesellschaftliche Vorhaben/Projekte aller Art mit ganzheitlichem Ansatz sind ein weiteres Tätigkeitsfeld. b) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.