Amtsgericht Flensburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 03.01.2025
VR 974 FL
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V.
b)
Flensburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsit-
zende als auch der stellvertretende Vorsitzende nur zu-
sammen mit dem Kassenwart bevöllmächtigt. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
15.000,00 DM und mehr zusammen im Jahr belasten und
die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages in der
Hauptversammlung genehmigt wurden sowie für Dienst-
verträge und für Grundstücksverträge benötigt der Vor-
stand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Stellvertretender Vorsitzender:
1.
Fricke, Ernst-Robert, *XX.XX.1946, Flensburg
Kassenwart:
2.
Heldt, Max-Hinrich, Flensburg
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.01.1977 mit mehrfachen
Änderungen, neugefasst am 13.04.1983 und
29.11.1993, zuletzt geändert am 22.03.2002.
a)
16.01.2007
Peters
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
11.05.1977
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV um-
geschrieben, im
Wege der Um-
schreibung von
Amts wegen be-
richtigt worden
und dabei an die
Stelle des bishe-
rigen Register-
blattes getreten.
03.01.2025
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Abruf vom 03.01.2025
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Num-
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der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorsitzender:
3.
Stuhlmann, Claus, *XX.XX.1940, Hamburg
2
b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Fricke, Ernst-Robert
Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Vogt, Clemens, *XX.XX.1950, Flensburg
a)
20.07.2007
Peters
3
b)
Nicht mehr Vorsitzender:
3. Stuhlmann, Claus
a)
08.01.2008
Jepsen
4
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vor-
sitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden
gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
16.04.2008
Jepsen
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Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR belasten und die nicht im Rahmen des
Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung
genehmigt worden sind, wird die Zustimmung der Mit-
gliederversammlung benötigt.
b)
Vorsitzende:
5.
Braas, Susanne, geb. Hintz, *XX.XX.1954, Flensburg
5
b)
Kassenwart:
6.
Brandes-Blöcker, Michael, *XX.XX.1969, Handewitt
Nicht mehr Kassenwart:
2. Heldt, Max-Hinrich
a)
03.05.2016
Stach
6
b)
Nicht mehr Vorsitzende:
5. Braas, Susanne, geb. Hintz
a)
20.09.2016
Stach
7
b)
Vorsitzender:
7.
a)
10.03.2017
Stach
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Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Reuter, Bernd, *XX.XX.1959, Dresden
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
4. Vogt, Clemens
8
b)
Stellvertretender Vorsitzender:
8.
Jürgensen, Oliver, *XX.XX.1968, Flensburg
a)
21.08.2017
Stach
9
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vor-
sitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart (geschäftsführender Vorstand). Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsit-
zenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemein-
sam mit dem Kassenwart vertreten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch zwei
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.
Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mitglied
des geschäftsführenden Vorstandes auch allein handlungs-
befugt, soweit eine Summe von 400,00 EUR nicht über-
schritten wird und das handelnde Vorstandsmitglied ein
anderes Mitglied des Gesamtvorstandes über den Grund
des Geschäftes informiert hat.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden
Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
14.12.2020
Stach
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Num-
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der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Lie-
geplatzgebühren, den Einzug der Slippgebühren und den
Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistun-
gen o.ä. betreffen, nicht der jeweils gesonderten Zustim-
mung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das Gleiche gilt
für die Bedienung von laufenden oder temporären Ver-
bindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für die-
se Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vor-
stand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauerge-
nehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten oder
die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach sich zie-
hen, hat der haftende Vorstand nach § 26 BGB grundsätz-
lich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen
und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des
Vereins betreffen wie z.B. bei den Pachten, bei Personal-
entscheidungen oder bei Anschaffungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR im Jahr belasten und die nicht im Rahmen
des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversamm-
lung genehmigt worden sind, benötigt der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Vorsitzende:
9.
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Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Kreutzer, Hannelore, *XX.XX.1955, Wees
Kassenwart:
10.
Kulmus, Bernd, *XX.XX.1964, Buxtehude
Nicht mehr Kassenwart:
6. Brandes-Blöcker, Michael
Nicht mehr Vorsitzender:
7. Reuter, Bernd
10
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vor-
sitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mitglied
des geschäftsführenden Vorstandes auch allein handlungs-
befugt, soweit eine Summe von 1.000,- Euro nicht über-
schritten wird.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden
Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.12.2022
Stach
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Seite 6 von 8
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Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 03.01.2025
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Num-
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Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Lie-
geplatzgebühren, den Einzug der Slippgebühren und den
Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistun-
gen o.ä. betreffen, nicht der jeweils gesonderten Zustim-
mung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das gleiche gilt
für die Bedienung von laufenden oder temporären Ver-
bindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für die-
se Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vor-
stand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauerge-
nehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten oder
die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach sich zie-
hen, hat der haftende Vorstand nach § 26 BGB grundsätz-
lich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen
und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des
Vereins betreffen wie z.B. bei den
Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei Anschaf-
fungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 10.000
Euro im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des Haus-
haltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung ge-
nehmigt worden sind, benötigt der Vorstand die Zustim-
mung der Mitgliederversammlung.
b)
Änderung zu Nr. 8:
Änderung des Wohnortes:
03.01.2025
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Ein-
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a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkungen
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2
3
4
5
Stellvertretender Vorsitzender:
Jürgensen, Oliver, *XX.XX.1968, Schafflund
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