Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg
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Nummer des Vereins:
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VR 661
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
b)
Siegburg
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein
muß sind zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-
Charitasverband für das Erzbistum Köln e.V.
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs
1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von DM 100.000,--
übersteigt;
2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht
die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind,
und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als DM 50.000,--;
3. die Übernahme von Bürgschaften;
4. die Planung und der Abschluß von Verträgen
betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen
sind und das Entgelt einen Betrag von DM 20.000,--
übersteigt;
5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im
Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt
einen Betrag von DM 5.000,-- übersteigt.
Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder
von Todes wegen bedürfen nicht der schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs.
b)
Vorsitzender:
Kreuzberg, Robert, Hennef, *XX.XX.1938
stellvertretender Vorsitzender:
Burghof, Anno, Bornheim, *XX.XX.1943
Vorstand:
Weiler, Maria, Bonheim, *XX.XX.1927
Vorstand:
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.05.1968 zuletzt geändert am 03.12.1990
a)
12.05.2004
Neumann
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.04.1970
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.05.2004.
Satzung Blatt 89 - 111 d.A.
Beschluss zur letzten
Satzungsänderung Blatt 178 -
183 d.A.
Abruf vom 24.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Hoscheid, Paul, Lohmar, *XX.XX.1935
Vorstand:
Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.1947
Vorstand:
Kühn, Ruth, Lohmar, *XX.XX.1937
Vorstand:
Mainz, Lieselotte, Niederkassel, *XX.XX.1951
Vorstand:
Schmitz, Andreas, Hennef, *XX.XX.1963
Vorstand:
Vennebusch, Johannes, Rheinbach, *XX.XX.1943
2
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-
Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs:
1.der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,--
übersteigt;
2. a) die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe
von mehr als EUR 50.000,00
(soweit die Darlehnsaufnahme und -hingabe nicht bereits
als Teil des nach Absatz1
zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im
Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde,
mit Ausnahme der
Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag
von insgesamt EUR
300.000,00 sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr
nicht überschreiten);
b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als
EUR 50.000,00 soweit die Übernahme nicht bereits als
Teil des nach Abs. 1 zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.05.2006
Cramer
b)
Satzung Blatt 302 - 324 der
Akten.
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
worden ist und im
Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde.
Dieser
Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den
Abschluss von Dienst-, Arbeits-
und Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing-
und Leihverträgen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die
Wertgrenze das Nutzungsentgelt für ein Jahr
maßgebend;
3. die Übernahme von Bürgschaften, wenn die
Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr
EUR 10.000,00 beträgt;
4. die Planung und der Abschluss von Verträgen über
die Durchführung von
Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag
von EUR 100.000,00
übersteigt; ausgenommen sind reine
Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür
Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind;
5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675
BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel
im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR
25.000,00 übersteigt.
6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung an
und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie
sonstigen Diensten und
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder
von Todes wegen ohne Auflage bedürfen nicht der
schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs.
Die Amtszeit des Vorstandes nach alter Satzung endet
erst mit der konstituierenden Sitzung des neuen
Vorstandes.
3
b)
Vorsitzender:
Klippel, Harald, Hennef, *XX.XX.1968
Nunmehr
a)
20.02.2007
Cramer
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
stellvertretender Vorsitzender:
Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.1947
Nicht mehr
Vorsitzender:
Kreuzberg, Robert, Hennef, *XX.XX.1938
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Burghof, Anno, Bornheim, *XX.XX.1943
Nicht mehr
Vorstand:
Kühn, Ruth, Lohmar, *XX.XX.1937
Nicht mehr
Vorstand:
Mainz, Lieselotte, Niederkassel, *XX.XX.1951
Nicht mehr
Vorstand:
Weiler, Maria, Bonheim, *XX.XX.1927
Nicht mehr
Vorstand:
Hoscheid, Paul, Lohmar, *XX.XX.1935
Nicht mehr
Vorstand:
Schmitz, Andreas, Hennef, *XX.XX.1963
Nicht mehr
Vorstand:
Vennebusch, Johannes, Rheinbach, *XX.XX.1943
4
a)
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2008 hat die Änderung der Satzung in der Präambel
sowie in § 1 (Name), § 3 (Aufgaben), § 9 (Vorstand), § 13 (Caritasrat), § 14 (Rechte und
Pflichten des Caritasrates) und § 18 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung)
beschlossen.
Der Name des Vereins wurde geändert.
a)
28.04.2009
Lambertz
b)
Beschluss Blatt 391 ff. der Akten
5
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.02.2013
Ax
b)
Beschluss Blatt 413-416 der
Akten
Satzung Blatt 420-437 der Akten
Abruf vom 24.12.2024
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VR 661
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
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5
a) Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,- EUR; c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB
sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse
gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr
als 10.000,- EUR; d) Aufnahme und Vergabe von
Darlehen und die Vereinbarung eines
Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von
800.000,- EUR hinaus sowie zusätzliche
Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen
(einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss,
Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen
ab einer Wertgrenze von 800.000,- EUR; f) Erwerb,
Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums
sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von
Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.250.000,-
EUR; g) Planung und Durchführung von
Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als
1.250.000,- EUR. Einzelheiten werden in
Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h)
Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
1.250.000,- EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25
Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
6
b)
Vorstand:
Zeyen, Rüdiger, Hennef, *XX.XX.1956
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Land, Heinz-Jürgen, Siegburg, *XX.XX.1947
a)
27.11.2018
Hennes
7
a)
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2021 hat die Änderung der Satzung in der Präambel,
§ 2 (Stellung und Zweck), § 20 (Zuordnung und Aufsicht) sowie in § 23 (Inkrafttreten der
Satzung/Übergangsregelung) beschlossen.
a)
21.10.2021
Börsch
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
b)
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner
Vertreterversammlung vom 16.06.2021 und der Vertreterversammlung des übertragenden
Rechtsträgers vom 16.06.2021 mit dem Caritasverband Altenkirchen e.V. mit Sitz in
Altenkirchen (Amtsgericht Montabaur, VR 10278) durch Aufnahme verschmolzen.
b)
Beschluss Bl. 576 - 580 d. A.
Satzung Bl. 703 - 721 d. A.
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