Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, der Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Die Vorsitzenden vertreten einzeln, ansonsten wird der Verein durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.