Vorstand im Sinne des § 26 BGb ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer der stellv. Schriftführer, der Kassenwart und der Beauftragte für die Jugend. Vertreten wird der Verein jeweils durch 2 Vorstandmitglieder gemeinschaftlich, darunter muss ein Vorsitzender oder der Kassenwart sein.