Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/ der ersten Vorsitzenden, dem/ der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/ der Schatzmeister/in und dem/ der Schriftführer/in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich, von denen mindestens eine/r die/der erste oder die/ der stellvertretende Vorsitzende sein muss.