Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart/Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.