Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/ der Kassierer/in und aus dem /der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten.