Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Vorsitzende vertritt einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten gemeinsam. Der Grundstückserwerb und der Grundstücksverkauf bedürfen der Zustimmung des IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Köln (Amtsgericht Köln VR 17018).