Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorstandsvorsitzenden, dem/der zweiten Vorstandsvorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR bedürfen der Vertretung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem unbeweglichen Vereinsvermögen bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.