Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus bis zu 5 Mitgliedern. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und einem oder zwei Stellvertretern. Es ist ein Vorstandsmitglied zu benennen, das die Kasse führt und ein Vorstandsmitglied als Schriftführer. Der Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied oder je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.