Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzende, der Voltigier- und Sportwart, der. 1. Kassenwart und der 2. Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten der. 2. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam. Der Voltigier- und Sportwart ist in Abstimmung mit dem 1. und 2. Vorsitzenden und des 1. und 2. Kassenwartes allein zum Einteilung/Einsatz und Kauf/Verkauf der Voltigierpferde berechtigt.