Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt; die anderen Vorstandsmitglieder können den Verein nur mit einem der übrigen Mitglieder des Vorstandes vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 3.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes erteilt ist.