Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis 500,00 EUR. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam für Rechtsgeschäfte ab 500,00 EUR.