Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenverwalter. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) vertreten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils allein. Im Übrigen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern - darunter immer der Vorsitzende - gemeinsam vertreten.