| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einer Person. Diese vertritt allein. Der Vorstand bedarf für alle Geschäfte, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen der Zustimmung des Verwaltungsrates. Dazu gehören insbesondere: 1) Einstellung von unbefristeten hauptamtlichen pädagogischen und Verwaltungsmitarbeitenden ausgenommen die geringfügig, kurzfristig befristeten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2) Sitzverlegung und Veräußerung des Katholische Erwachsenenbildung EmsIand-OstfriesIand e. V. im Ganzen oder von Teilen derselben, 3) Errichtung und Aufgabe von Außenstellen, 4) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen, 5) Aufnahme und Aufgabe eines Geschäftszweiges, 6) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden VerpfIichtungsgeschäfte, 7) Investitions- und Betriebsunterhaltungsmaßnahmen, die im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 € übersteigen, sowie Leasing von Gegenständen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 € übersteigen, 8) Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Pacht-, Leasing- oder Mietverträgen für die Dauer von mehr als einem Jahr und mit einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 2.000,00 €, 9) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von Krediten, ausgenommen hiervon sind die üblichen Kunden- und Lieferantenkredite, 10) Gewährung von Sicherheiten jeder Art (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, 11) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über 10,000,00 € im Einzelfall, 12) Abschluss, Aufhebung der Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Vorstandes, des Verwaltungsrates und der hauptberuflichen Mitarbeitenden, 13) Erteilung und Widerruf von HandIungsvoIImachten. |