Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vetrreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.