Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB wird gebildet aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister:in sowie aus dem Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.