Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Geschäftsführer/in, der/dem Kassenführer/in und bis zu vier Beisitzern/Beisitzerinnen. Jeweils zwei Vorstandmitglieder handeln gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.