Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Schriftführer und der Schatzmeister vertreten jeweils in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden.