Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Leiter der Polizeiinspektion Osnabrück, der Leiter Einsatz, der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes, der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes am Sitz der Polizeiinspektion, der Leiter der Verwaltung, der Vorsitzende des örtlichen Personalrates und ein oder mehrere Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zur Aufnahme von Krediten und zur Eingehung von Verbindlichkeiten über 100 Euro ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.