Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter. Der Verein wird mehrheitlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften über 5.000 € bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung