Vorstand gem. § 26 BGB sind das geschäftsführende Vorstandsmitglied und das stellvertretende Vorstandsmitglied. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied vertritt einzeln, im übrigen wird der Verein durch die beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.