Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.