Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Erste oder Zweite Vorsitzende, vertreten gemeinsam.