Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der/Die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertetungsberechtigt.