Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.