Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden (1. Vorsitzender), einem Stellvertreter/in (2. Vorsitzender), dem Schriftführer, dem Kassenwart und allen gewählten Beisitzern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden (1. Vorsitzenden) oder durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten.