Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bis zu einer Summe i.H.v. 3.000,00 Euro besitzt der 1. Vorsitzende Einzelvertretungsbefugnis, wenn ein entsprechender Vorstandsbeschluss zugrunde liegt.