Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Soll der Verein durch ein Rechtsgeschäft im Wert von 5.000,00 EUR oder mehr verpflichtet werden, ist dem Geschäftsgegner ein mit einfacher Mehrheit gefasster schriftlicher Zustimmungsbeschluss der übrigen Vorstandsmitglieder vorzulegen.