Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedürfen. Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.