Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf , zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als EUR 10.000,-- bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.