Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Ausbildungswart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.