Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.