Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und mindestens einem und bis zu acht Beisitzer. Der Vorstand wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.