Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Handlungen ab einem Wert von 2.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.