Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag von 200,00 € ist die Verfügungsbefugnis dahingehend beschränkt, dass die beiden Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte über 3.000,00 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.