Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf oder zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.