| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende - oder im Falle seiner Verhinderung- der stellvertretende Vorsitzende ist jeder allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis des stellv. Vorsitzenden ist gegenüber Dritten nicht von dem Nachweis abhängig, daß der Vorsitzende verhindert ist. |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 02.11.1951 |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 05.02.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2006. |
|