Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils einzeln, jedoch ist bei Rechtsgeschäften, deren Geschäftswert 10.000,00 EUR übersteigt, die gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.