Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, dem Vertreter und dem Finanzvorstand. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, die beiden anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorsitzende ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.