Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Über Geldmittel im Wert von über 25,00€ können der Kassierer und ein weiteres Vorstandsmitglied verfügen. Ausgaben, die 500,00€ übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes.