Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Koordinator für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.