Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis besteht nur bei Rechtsgeschäften bis zu einem Gesamtwert von 500,00 Euro.