Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (zugleich SLG-Leiter), dem Kassierer und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, daruter der SLG-Leiter, vertreten den Verein gemeinsam.