Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung bei Rechtsgeschäften ab einem Wert von 1.000,00 EUR erfolgt ausschließlich durch den 1. Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam.