Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.