Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vositzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Vertreten wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden, die jeweils mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer gemeinsam handeln.