Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.