Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und weitere Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender - vertreten den Verein gemeinsam.